Restrukturierung in den VAE, wenn Ihr Unternehmen sich ändert.
Wir bieten spezialisierte Dienstleistungen zur Unternehmensrestrukturierung in den VAE, vom Wechsel zwischen Freizone und Staatsgebiet bis zur sauberen Übertragung von Anteilen.
Der Ablauf
So läuft es ab
- SCHRITT 1
Wir sehen uns den Ist-Stand an
Ihre aktuelle Lizenz, Gesellschafter und Tätigkeiten, und was die Änderung erreichen soll.
- SCHRITT 2
Wir planen den Weg
Manche Änderungen sind eine Anpassung, andere brauchen eine neue Lizenz. Wir sagen Ihnen welche.
- SCHRITT 3
Wir reichen bei der Behörde ein
Beschlüsse, notarielle Unterlagen und die geänderte Lizenz, für Sie erledigt.
- SCHRITT 4
Wir ziehen alles Weitere nach
Bank, Visa, Steuerdaten und Compliance Meldungen folgen der Änderung.
Im Detail
Was Sie bekommen
Struktur und Lizenz
- Transformation zwischen Freizonen oder dem Staatsgebiet der VAE
- Änderung des Firmennamens
- Anpassung von Geschäftstätigkeiten
- Änderung der registrierten Adresse oder der Lizenzkategorie
Gesellschafter und Kapital
- Anpassung der Unternehmensvertreter (Geschäftsführer, Direktor, Sekretär)
- Anpassung des Stammkapitals
- Verkauf und Übertragung von Anteilen
- Notarielle Beschlüsse und der geänderte Gesellschaftsvertrag
Fragen
Was Mandanten uns fragen
Kann ich mein Unternehmen von der Freizone auf das Staatsgebiet verlegen?
Ja. Manche Behörden erlauben eine direkte Übertragung, andere verlangen eine neue Lizenz auf dem Staatsgebiet und die Abwicklung der alten Gesellschaft. Der Weg bestimmt den Zeitplan und was mit Ihren Visa geschieht.
Was passiert mit den Visa bei einer Strukturänderung?
Visa sind an die Lizenz gebunden, ein Wechsel der Gesellschaft bedeutet daher meist Annullierung und Neuausstellung. Wir planen die Reihenfolge so, dass niemand zwischenzeitlich den Aufenthalt verliert.
Wie werden Anteile übertragen?
Über einen Anteilskaufvertrag und einen notariellen Beschluss, eingereicht bei der Behörde, die Ihre Lizenz ausgestellt hat. Das Register wird erst aktualisiert, wenn die Behörde zustimmt.
Muss ich die Steuerbehörde informieren?
Ja. Änderungen bei Gesellschaftern, Tätigkeit oder Lizenz müssen in der Regel in Ihren Daten zur Unternehmenssteuer und VAT sowie in Ihrer UBO Meldung nachgezogen werden.
Passt dazu